(si) Das Gericht hat das Verschulden des Trainers als schwerwiegend erachtet. Dem Urteil liegen Vorfälle mit sieben Mädchen, vorwiegend im Alter zwischen 11 und 15 Jahren, zu Grunde. Nebst der Zuchthausstrafe wurde dem 44-Jährigen die Zahlung von Genugtuungssummen zwischen 2000 und 20`000 Franken auferlegt. In fünf weiteren Fällen wurde das Verfahren wegen Verjährung eingestellt.
Das Eistanzpaar Hugentobler gelangte unter dem auf privater Basis beschäftigten Trainer zu internationalen Erfolgen. Der Fehlbare arbeitete seit 20 Jahren in den Eislaufklubs Frauenfeld und Weinfelden. So weit liegen laut Staatsanwalt Felix Gerber die ersten Übergriffe auf Kinder und Jugendliche zurück. Ende Februar verboten die beiden Klubs dem Trainer, ihre Eishallen zu betreten.