
KRONACH Urteil Sein Hang zur Pornografie wurde einem 56-Jährigen aus dem Kreis Kronach zum Verhängnis. Er hatte massenweise Kindersex-Fotos gespeichert. Artikel drucken Artikel vorlesen Artikel einbetten Das Kronacher Gericht musste sich mit einem Fall von Kinderpornografie befassen. Foto: Archiv/Marco Meißner Als Familienvater stellte sich einem gestern eine Gänsehaut auf, als Staatsanwältin Susanne Heppel vor dem Kronacher Gericht Auszüge aus einer Liste vorlas. Sie beschrieb Bild- und Videodateien, die sich der 56-jährige Angeklagte beschafft und weitergegeben hatte. Über 4000 Fotos und Dutzende Videos hatten sich bei dem Mann aus dem südlichen Landkreis Kronach zwischen 2012 und 2014 auf der Festplatte angesammelt. Ihr Inhalt: Kinder bei sexuellen Handlungen. Die Staatsanwältin beschrieb exemplarisch einige Motive. Die Dateien enthielten demnach sogar Aufnahmen von schwerem Kindesmissbrauch. Wie auf einer Tauschbörse Etwa zwei Jahre lang hatte der Mann die Bilder und Videos aus den sozialen Netzwerken heruntergeladen. Er hat sie dann auch an andere Nutzer weitergeleitet, sie quasi getauscht, wie der Angeklagte gestand. Er räumte ein, dass die Vorwürfe in vollem Umfang richtig sind. “Ich habe es mir gedacht, aber ich war mir nicht sicher”, erklärte der verheiratete Mann, sich nicht näher mit der Strafbarkeit seiner Taten befasst zu haben. Es tue ihm aber leid, wie sich die Sache entwickelt habe. Angefangen habe es bei ihm nämlich mit “ganz normaler” Pornografie. “Dann sind die Leute immer jünger geworden.” Inzwischen hat sich der 56-Jährige in psychologische Behandlung begeben, wie sein Verteidiger Björn Kleyhauer mit einer Bestätigung über zahlreiche Einzel- und Gruppensitzungen nachweisen konnte. Auch der zuständige Polizeibeamte wusste von der Behandlung, in die sich der Angeklagte mittlerweile begeben hat. Hinsichtlich der Ermittlungen sprach der Polizist von einem Schneeball-System bei einem Fall in Ludwigshafen, das zu verschiedenen ICQ-Chatpartnern und so auch zum 56-Jährigen geführt hatte. In dessen Wohnung seien zahlreiche Datenträger sichergestellt worden, die wohl noch erheblich mehr Dateien enthalten dürften, als die über 4000 von der Polizei geprüften. “Es entzog sich wohl auch seiner Kenntnis, wie viele Dateien er besaß”, vermutete der Zeuge über den Angeklagten. 74 ICQ- und neun Skype-Chatpartner hätten die “Sammel- und Tauschsucht” des 56-Jährigen geteilt. Von 15 dieser Kontakte seien im Zuge der Ermittlungen die echten Namen festgestellt worden. Der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte sei bei der Aufklärung “absolut kooperativ” gewesen, betonte der Polizeibeamte. Sogar Säuglinge betroffen Staatsanwältin Susanne Heppel stellte in ihrem Plädoyer fest, dass sich der Sachverhalt wie angeklagt bewahrheitet hat. Sie rechnete dem Angeklagten positiv an, dass er geständig und nicht vorbestraft war sowie eine Therapie eingegangen ist. Dem stand jedoch die hohe Anzahl der Dateien gegenüber, die sowohl den schweren sexuellen Missbrauch zeigten als auch Kleinkinder und sogar Säuglinge. “Und diese Bilder sind nicht nur auf seiner Festplatte geblieben”, unterstrich die Staatsanwältin. Sie forderte daher eine 18-monatige Freiheitsstrafe, die auf Grund der guten Sozialprognose allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Fortsetzung der Therapie und eine 1500-Euro-Zahlung wollte sie dem 56-Jährigen zur Auflage machen. Verteidiger Björn Kleyhauer pflichtete ihr beim Strafmaß bei. Allerdings verwies er auf die schwierigen finanziellen Verhältnisse seines Mandanten und bat daher, von einer Geldauflage abzusehen. Der Angeklagte selbst sprach in seinem Schlusswort vom schwersten Fehler seines Lebens: “Wegen solcher Leute wie mir sind Kinder missbraucht worden. Das tut mir sehr, sehr leid.” Richter Hendrik Wich pflichtete der Argumentation der beiden Plädoyers bei. Auf Grund der Vielzahl der Bilder und des gezeigten Missbrauchs sogar von Kleinstkindern sei nur eine Freiheitsstrafe denkbar. Allerdings hielt er dem 56-Jährigen zugute, dass dieser aus eigenen Stücken bereits vor über einem Jahr eine Therapie aufgenommen hat und diese durchhält. Deshalb blieb Wich mit einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung auch knapp unter dem geforderten Strafmaß für den Angeklagten, dem “aufrichtige Reue” anzumerken sei, dessen Ansehen und Ehe unter der Tat litten und der auch die Folgen seiner Handlungen für die Kinder realisiert habe. Eine Geldauflage von 1000 Euro (zugunsten des Caritas-Sozialladens) brauche es jedoch, um dem 56-Jährigen die Schuld auch spüren zu lassen, meinte der Richter. Die Therapie muss der Angeklagte noch für zwei Jahre fortsetzen. Artikel von: Marco Meißner Veröffentlicht von: Fränkischer Tag Artikel kommentieren zur Startseite