KINDESMISSBRAUCH

Und plötzlich war das Kind weg

Bisher sahen sich Berlins Jugendämter oft dem Vorwurf ausgesetzt, sie würden bei Kindesmissbrauch und -verwahrlosung nicht schnell genug handeln – doch nun erregt ein Fall in Treptow-Köpenick Aufsehen, bei dem die zuständige Behörde möglicherweise vorschnell das Kind aus der Familie genommen hat. Der Alptraum für die Eltern begann am Freitagnachmittag, dem 20. Januar dieses Jahres, als sie zu Hause auf ihre fünfjährige Tochter Elise (Name geändert) warteten. Die Großeltern sollten die Kleine aus der Kita holen, aber sie klingelten wenig später bei dem Köpenicker Elternpaar ohne Kind: Elise war bereits von Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Treptow-Köpenick mitgenommen worden. Ihre Mutter erfuhr dann in der Behörde: Man habe ihre Tochter vorläufig in die Obhut eines Heims gegeben, es bestehe der Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch den Vater oder Großvater . Vor diesem Zugriff haben sich die Sozialarbeiter aber offenbar kein einziges Mal bei einem Hausbesuch oder bei Gesprächen mit den vermeintlichen Tätern einen persönlichen Eindruck von der Situation verschafft. Sie verließen sich alleine auf das Schreiben einer Kinderpsychologin, bei der Elise wegen Verhaltensauffälligkeiten in Therapie war. Dies hatte ihre Mutter veranlasst, das Jugendamt zahlte. Anfang Januar äußerte die Therapeutin dann schriftlich gegenüber der Behörde den Verdacht, das Kind sei missbraucht worden und fügte als Beleg einen Film mit Spielszenen, die bei der Therapie aufgenommen wurden, bei. Nach Auskunft des Köpenicker Jugendstadtrates Joachim Stahr (CDU) kam das zuständige Sozialarbeiter-Team aufgrund des Films zu dem Schluss, „dass Gefahr im Verzug ist“. Damit war die Voraussetzung gegeben, Elise ihren Eltern ohne Ankündigung wegzunehmen. Andernfalls hätte man zuvor mit dem Ehepaar reden und das Kind in der häuslichen Situation beobachten müssen. Seither sind neun Wochen vergangen, die Eltern kämpfen noch immer darum, wieder eine Familie zu sein. Der verdächtigte Vater zog Anfang 02 daheim aus, damit die Kleine wieder bei ihrer Mutter sein konnte. Diese vorläufige Regelung hatte ein Familiengericht vorgeschlagen. Es entzog den Eltern auf Antrag des Jugendamtes per einstweiliger Verfügung zugleich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und forderte zur weitere Aufklärung ein psychologisches Gutachten an. Dazu wird es aber voraussichtlich nicht mehr kommen, denn gestern erklärten eine Sprecherin der Familiengerichte, die einstweilige Verfügung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht werde vermutlich bald zurückgenommen. Hintergrund ist ein Beschluss der Staatsanwaltschaft, die in solchen Fällen parallel ermitteln muss. Deren Psychologen studierten ebenfalls Elises gefilmte Spielszenen und folgerten, es liege kein sexueller Missbrauch vor. Man stelle das Verfahren ein. Unterdessen hat der Fall eine heftige Debatte ausgelöst, ab wann „Gefahr im Verzug“ gegeben ist und entsprechend harte Reaktionen gerechtfertigt sind. Es ist eine schwierige Entscheidung, zumal vorrangig gilt: Im Zweifel für das Kindeswohl. Nach Auskunft des Jugendamtes Mitte müssen Anhaltspunkte für Schläge vorliegen. „Oder es muss absehbar sein, dass ein Kind massiv unter Druck gesetzt wird.“

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