KINDESMISSBRAUCH

Urteil am Stader Landgericht gesprochen. Sechs Jahre Haft für Kindesmissbrauch

Jaana Bollmann

jab. Stade. Dieses Urteil war eindeutig: Sechs Jahre Freiheitsstrafe erhielt am Donnerstag ein 46-jähriger Stader, der wegen sexuellen Missbrauchs an einem zu Tatzeitbeginn fünfjährigen Mädchen angeklagt war. Die 3. Große Jugendkammer erhöhte damit sogar noch die von der Staatsanwaltschaft und der Vertretung der Nebenklage geforderten fünf Jahre und sechs Monate.

Dem Angeklagten wurden sieben Taten des sexuellen Missbrauchs, davon drei des schweren sexuellen Missbrauchs, zur Last gelegt, die im Zeitraum vom 1. Dezember 2010 bis 1. August 2012 stattgefunden haben. Der Stader zeigte sich in Teilen geständig, allerdings warf die Kammer ihm vor, die Taten heruntergespielt und beschönigt zu haben. Seine Einlassung enthielt zudem Widersprüche und auch bei seiner Therapeutin machte er widersprüchliche Angaben und log nachweislich. An den Aussagen des Opfers hingegen hatten die Richter keinen Zweifel. “Sie waren plausibel, nachvollziehbar, detailreich, differenziert und erlebnisbasiert”, so der Vorsitzende Richter.

Dem Angeklagten wurde zudem vorgeworfen, dass er zwar viel von sich erzählt hätte, aber wenig das Opfer im Blick hatte. Durch sein Teilgeständnis musste die Kammer das Opfer befragen – und das stundenlang. “Das war fast schon eine Quälerei für das arme Kind”, hieß es. Die Befragung sei dem Mädchen über die Maßen unangenehm gewesen, das hätten alle sehen können. Das hätte sein Geständnis verhindern können, so die Kammer. Zudem gab der Angeklagte mehr für seine Therapie aus als für den Versuch eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Hier bot er dem Opfer zunächst 2.000 Euro an.

Am Dienstag hielten Staatsanwaltschaft, der Vertreter der Nebenklage sowie die Verteidigung des Angeklagten bereits ihre Plädoyers. Den Anfang machte die Staatsanwaltschaft. Für die in der Verhandlung festgestellten sieben Fälle von sexuellem Missbrauch, davon drei Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch, forderte sie fünf Jahren und sechs Monate. Das Opfer stuft sie als glaubwürdig ein. Auch die Aussagen der Heilpraktikerin, bei der sich der Angeklagte seit rund einem Jahr in Behandlung befindet, hielt sie für glaubhaft. Hingegen kamen bei der Einlassung des Angeklagten Zweifel auf. Zwar sei einiges glaubhaft. Dennoch warf die Staatsanwaltschaft ihm den Versuch vor, die Taten taktisch klein zu reden und zu verharmlosen. Schließlich konnte er aufgrund seiner partiellen Amnesie nur Fragmente erinnern, aber ausgerechnet die, die ihn entlasten. Hinzu kamen Widersprüche in seinen Aussagen, die er gegenüber dem Gericht und seiner Therapeutin gemacht hat. Außerdem habe er seiner Therapeutin nicht alle Fakten genannt.

Zum Strafmaß zugunsten des Angeklagten wirkt sich aus, dass er geständig war und dem Opfer ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro angeboten hatte, was allerdings als “unseriös” bezeichnet wurde. Die Staatsanwaltschaft nahm dem Angeklagten seine Reue nicht ab.

Der Vertreter der Nebenklage nannte die Einlassung des Angeklagten eine “Räuberpistole” und seine partielle Amnesie eine Schutzbehauptung. Er konnte sich dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft anschließen. Von einer Sicherheitsverfahrung sah er ebenfalls ab – vorerst zumindest. Denn es soll ein weiteres Opfer geben.

Die Verteidigerin hielt ihren Mandanten durchaus für glaubwürdig. Nach seinen Möglichkeiten sei er vollumfänglich geständig gewesen und bereue seine Taten. Da sie die Taten als minderschwer einordnet, hielt sie zwei Jahre, ausgesetzt zur Bewährung, für angemessen.

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