Kiel. Das Kieler Landgericht will heute (Freitag) sein Urteil gegen einen einschlägig vorbestraften Sexualstraftäter aus Neumünster verkünden. Zuvor müssen noch Staatsanwalt und Verteidigung ihre Plädoyers halten. Sie hatten schon vor einer Woche plädieren sollen. Der 72-jährige Rentner hatte aber über Unwohlsein geklagt.
Der ehemalige Bankfilialleiter soll trotz richterlichen Verbots wieder die Nähe zu Kindern gesucht haben. Das Amtsgericht Neumünster verurteilte ihn deswegen zu vier Monaten Gefängnis. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein. Auch die Staatsanwaltschaft hat das Urteil angefochten, sie hielt das Strafmaß für falsch.
Der Rentner ist bereits wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 99 Fällen einschlägig vorbestraft und verbüßte neun Jahre im Gefängnis. Nach seiner Entlassung ließ er sich in Neumünster nieder – und verstieß gegen die Weisung der Führungsaufsicht, sich von Kindern fernzuhalten. Der 72-Jährige gilt als gefährlich und unbelehrbar. Er wird seit vergangenem Jahr von der Polizei überwacht und muss eine Fußfessel tragen.
Als eine Amtsrichterin die Überwachung des Mannes kurzzeitig nicht verlängerte, um den Mann persönlich anzuhören, gab es in Neumünster einen Sturm der Entrüstung. Auch das Justizministerium ließ sich informieren. Der Amtsgerichtsdirektor ordnete die sofortige Fortsetzung der Observation an. Justizministerin Anke Sporendonk wies aber den von Richterorganisationen geäußerten Verdacht einer unzulässigen Einflussnahme entschieden zurück. (dpa/lno)