(sda) Insgesamt waren neun Männer und zwei Frauen angeklagt gewesen. Das Bezirksgericht Arbon verurteilte laut seiner Mitteilung vom Freitag zehn der Angeklagten; einer wurde freigesprochen. Die Geldstrafen und Bussen liegen zwischen 1800 und 400800 Franken.
Zwei der Schuldsprüche erfolgten nicht wegen sexueller Handlungen mit einem Kind sondern wegen Pornografie beziehungsweise wegen Verletzung der Erziehungspflichten. Die Gerichtsverhandlungen hatten seit Ende November unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Kontaktanzeigen aufgegeben
Das Mädchen hatte 2002 und 2003 mit Hilfe einer der Mutter nahestehenden Frau Kontaktanzeigen in Zeitungen und auf Fernsehtextseiten aufgegeben. Auf diese meldeten sich Männer aus weiten Teilen der Schweiz.
So kam es laut Gericht mit verschiedenen Männern zu sexuellen Handlungen, die entweder in einer Wohnung in Arbon, in Autos oder auch im Freien vollzogen wurden. Das Mädchen wohnte zeitweilig bei der der Mutter nahestehenden Frau, die in ihrer Wohnung in Arbon gewerbsmässig der Prostitution nachging.
Ausser den wegen sexueller Handlungen mit einem Kind Verurteilten, mussten sich deshalb auch die Mutter des Opfers und der Partner der verurteilten Frau verantworten. Die Mutter wurde der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten schuldig befunden. Der Mann wurde wegen mehrfacher Pornografie verurteilt.
Nur eine unbedingte Geldstrafe
Die Geldstrafen wegen des sexuellen Missbrauchs wurden – bis auf eine – bedingt ausgesprochen. Ein Angeklagter wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 26400 Franken verurteilt, da er bereits in früheren Jahren straffällig geworden war.
Ausserdem müssen die acht verurteilten Männer dem Opfer Genugtuungen zwischen 1000 und 3750 Franken zahlen. Im Kanton St.Gallen wurden weitere Angeklagte in der gleichen Sache zu Bussen von 250 bis 300 Franken verurteilt. Weitere Verfahren in anderen Kantonen sind noch hängig.
Mutter bestraft
Die der Mutter nahe stehende Frau erhielt eine bedingte Geldstrafe von 12`000 Franken und eine Busse von 500 Franken. Sie muss zudem eine Genugtuung von 2500 Franken bezahlen.
Die Mutter erhielt ebenfalls eine bedingte Geldstrafe von 12`000 und eine Busse von 500 Franken. Sie muss ausserdem ihrer Tochter eine Genugtuung von 5000 Franken bezahlen.
Der wegen mehrfacher Pornografie Angeklagte wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 4200 Franken, zu einer Busse von 600 Franken sowie zu einer Genugtuung von 500 Franken verurteilt.