KINDESMISSBRAUCH

Vater wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

Weil er seine eigenen Kinder in insgesamt 270 Fällen missbraucht haben soll, hat das Frankenthaler Landgericht am Mittwoch einen 53-Jährigen aus Schifferstadt (Rhein-Pfalz-Kreis) zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Mann verging sich demnach zwischen 2010 und 2018 immer wieder an seiner Tochter und seinem Sohn.

Zu Beginn der Übergriffe seien die Kinder jeweils etwa drei Jahre alt gewesen, der inzwischen zehnjährige Sohn sei in zehn Fällen das Opfer seines Vaters geworden, bilanzierte die Vorsitzende Richterin Iris Blankenhorn. 60 der 260 Übergriffe gegen die inzwischen 16-jährige Tochter wertete die Kammer als schweren sexuellen Missbrauch. Die Richter und Staatsanwalt Martin Schalk meinen: Es gab viel mehr Fälle als jene, wegen derer der Mann nun verurteilt ist.

Der 53-Jährige allerdings hat die Taten bis zum Ende abgestritten – obwohl nicht nur die Anwältin seiner Kinder, Gabriele Haas, an ihn appellierte. Auch sein eigener Verteidiger Jan Fritz riet ihm eindringlich zum Geständnis. Doch der Schifferstadter sagte: Er wisse nicht, warum die Kinder ihm solche Taten vorwerfen. Er könne sich nur vorstellen, dass seine Tochter sauer sei, weil er ihr Taschengeld gekürzt habe.

Richterin: Keine Zweifel an Aussagen der Kinder

Die Vorsitzende Richterin hingegen sagte in ihrer Urteilsbegründung: Es gebe keinen Zweifel daran, dass die Aussagen der Kinder stimmen. Ihre Angaben seien klar, eindeutig, nicht übertrieben und ohne Widersprüche. Zu den Übergriffen kam es im Ehebett, in dem die Kinder meistens schliefen. Die Mutter habe in einem Teil der Fälle danebengelegen und „sich weggedreht“, während ihre Kinder sexuell missbraucht wurden.

Der Schifferstadter ist nach Überzeugung der Kammer nicht pädophil. Er habe sich „genommen, was da war“, sagte Blankenhorn. In der Familie habe eine „Atmosphäre von vollständigem Phlegma“ geherrscht. Das Mädchen sei aus dieser „Wagenburg“ ausgebrochen. Dem Angeklagten sagte die Juristin: „An was werden Ihre Kinder denken, wenn sie an ihre Kindheit zurückdenken? Sie haben ihnen ein giftiges Erbe mitgegeben.“

Zur ausführlicheren Berichterstattung über das Urteil geht es hier.

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