KINDESMISSBRAUCHVERHAFTETE TÄTER

Verurteilung wegen sexueller Nötigung via Internet

(sda) In Luzern ist ein Mann verurteilt worden, der ein 13-jähriges Mädchen via Internet zu sexuellen Handlungen nötigte. Der 20-jährige, aus Kosovo stammende Mann lernte das Mädchen im März 2007 in einem Chatroom kennen. Die Internet-Beziehung dauerte bis Mai 2008. Anfänglich hatte er die 13-Jährige gedrängt, sich vor ihrer Webcam auszuziehen. Er konnte das Mädchen nach längerem Widerstand gefügig machen.

Der Mann speicherte die Bilder. Dann drohte er seinem Opfer, die Aufnahmen ins Internet zu stellen, wenn sie seine weiteren Wünsche nach sexuellen Handlungen vor der Webcam nicht erfülle. Laut Mitteilung der Luzerner Strafuntersuchungsbehörden vom Freitag, sagte der Täter: «Ich wollte einfach vergnüglich mit ihr chatten.»

Das Amtsstatthalteramt Luzern sprach den Mann mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Nötigung und des Missbrauchs einer Telefonanlage schuldig. Er wurde zu einer Busse von 500 Franken und zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt – bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren.

Zudem hat der Verurteilte die amtlichen Kosten, die Anwaltskosten und eine Genugtuungssumme zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Opfer wohnt in der Deutschschweiz. Zur Bewältigung der Taten unterzog es sich einer Therapie.

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