(sda) Ein Vater, der seine Adoptivtochter über Jahre auf schwerste Weise sexuell missbraucht hat, wird definitiv verwahrt. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung durch die Waadtländer Justiz bestätigt.
Der heute 59-Jährige hatte im Sommer 2003 seine damals 11 Jahre alte Adoptivtochter in der Badeanstalt von Pully (Waadt) am ganzen Körper gestreichelt und obszöne Posen einnehmen lassen. Die alarmierte Polizei nahm ihn fest und stiess bei ihren Ermittlungen auf einen erschütternden Fall von sexuellem Missbrauch.
Schon in früher Kindheit missbraucht
Es stellte sich heraus, dass der Mann das Kind bereits in frühester Kindheit zu seinem Sexobjekt gemacht und über nahezu 10 Jahre in unsäglicher Weise missbraucht hatte. Auch gegenüber einer zweiten Adoptivtochter und Freundinnen der Kinder war es vereinzelt zu Übergriffen gekommen.
Die Waadtländer Justiz verurteilte den Mann 2006 unter anderem wegen sexuellen Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung und Vergewaltigung zu 17 Jahren Zuchthaus, wobei es die Strafe zu Gunsten einer Verwahrung aussetzte. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun abgewiesen.
Ausserordentlich schwere Schuld
Wie die Lausanner Richter in ihrem Entscheid festhalten, hat der Pädophile die Kindheit seiner Tochter und ihre persönliche Entwicklung geopfert, um seine sexuellen Triebe auszuleben. Er habe ihren Willen vollständig gebrochen und sie zu seiner eigentlichen Sexsklavin gemacht.
Seine Schuld wiege ausserordentlich schwer und er sei für die begangenen Delikte voll verantwortlich. Die Strafe, so lange sie auch ausgefallen sei, erscheine damit keineswegs als unverhältnismässig. Die Verwahrung sei wegen der Rückfallgefahr und Angesichts des gefährdeten Rechtsgutes nicht zu beanstanden.
(Urteil 6P.197/2006 vom 23.3.2007; keine BGE-Publikation)