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Verwahrung für rückfälligen Kinderschänder

Der Gerichtsvorsitzende hat am Montag Klartext gesprochen, als er das Urteil gegen einen Kinderschänder kurz erläuterte. Er müsse damit rechnen, sagte der Gerichtsvorsitzende zum 47-jährigen Angeklagten, bis ans Lebensende nicht mehr aus dem Gefängnis zu kommen. Das Gericht verurteilte den gelernten Bäcker wegen mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher Schändung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und weiterer Delikte zu zehn Jahren Zuchthaus. Weil er hoch gefährlich und therapieresistent sei, wurde zudem die Verwahrung ausgesprochen. Als abstossend, widerlich und ekelerregend bezeichnete der Gerichtspräsident die Taten, die Vorgehensweise als fies und hinterhältig. Diese Wortwahl überrascht nicht, wenn man die Anklageschrift liest. Schon bald nach seiner Entlassung aus der Strafanstalt hatte der Angeklagte im Frühling 2001 mittels Kontaktanzeigen und einer caritativen Organisation alleinerziehende Mütter und Ferienkinder angeschrieben. Die Kinder, die er so kennen lernte, missbrauchte er später sexuell, in einem Fall filmte er dies zudem.

Die Mutter des Opfers geheiratet

Bereits 1997 war der Angeklagte wegen ähnlicher Delikte zu einer fünfjährigen Zuchthausstrafe verurteilt worden. Damals hatte er sich über eine Nachbarschaftshilfe in Zürich Altstetten als Babysitter angeboten und auf diesem Weg einen 8-jährigen Buben massiv sexuell misshandelt (NZZ 25. und 28. 2. 97). Schon damals hatte ihn der Gerichtspräsident warnend darauf aufmerksam gemacht, bei einer erneuten einschlägigen Straffälligkeit drohe die Verwahrung. Zudem waren die Justizbehörden damals explizit darauf hingewiesen worden, der Angeklagte müsse nach der Strafverbüssung engmaschig betreut und begleitet werden. So wurde ihm unter anderem gerichtlich verboten, mit alleinerziehenden Müttern Kontakt aufzunehmen – worüber er sich offensichtlich hinwegsetzte.

Das Ferienkind aus dem Osten Deutschlands weilte in den Jahren 2002 und 2003 zweimal für einige Tage in der Wohnung des Angeklagten in Zürich Schwamendingen. Dabei kam es wiederholt zu sexuellen Übergriffen mit dem 9-jährigen Buben. Bei einer Videoaufnahme, die der Angeklagte selber drehte, ist gemäss Anklageschrift unter anderem zu sehen, wie das Kind beim analen Verkehr «durchdringende Schmerzensschreie ausstösst». Den Einwand der Verteidigung, bei den sexuellen Handlungen mit den Kindern sei weder Gewalt noch Drohung angewandt worden, liess das Gericht nicht gelten. Es hielt ausdrücklich fest, aufgrund des psychischen Druckes und der emotionalen Abhängigkeit sei es für das Opfer nicht möglich gewesen, sich zu wehren.

Rund ein halbes Jahr nach diesen Vorfällen heiratete der Angeklagte die Mutter des missbrauchten Ferienkindes. Die Beziehung zu ihr sei noch immer super, sagte er am Montag bei der persönlichen Befragung. Sie komme ihn regelmässig besuchen, und sie sei sein einziger Halt. Der Bub, der inzwischen den Namen des Angeklagten trägt, sei seines Wissens in einem Heim untergebracht.

Als Kind selber sexuell missbraucht

In seinem Plädoyer hielt der Verteidiger einleitend fest, es handle sich auch aus seiner Sicht ohne Wenn und Aber um einen gravierenden Fall. Im Gegensatz zum Staatsanwalt, der 15 Jahre Zuchthaus und wegen der eklatanten Wiederholungsgefahr die Verwahrung gefordert hatte, schlug der Verteidiger aber 6 Jahre Zuchthaus und eine stationäre Massnahme vor. Diesem Antrag kam das Gericht zwar im Strafmass halbwegs entgegen, nicht aber bei der entscheidenden Frage der Verwahrung. Für den Angeklagten schliesst sich damit ein tragischer Kreis. Während seiner ersten Inhaftierung in der Strafanstalt Pöschwies war er seinem ehemaligen Heimleiter begegnet, der ihn als 12-Jährigen massiv sexuell missbraucht hatte. Der Heimleiter war deshalb später ebenfalls verwahrt worden.

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