KINDESMISSBRAUCHVERHAFTETE TÄTER

Vier Jahre Haft für Kinderschänder aus Herzogenrath

Eine Minute Aachen/Herzogenrath : Vier Jahre Haft für Kinderschänder aus Herzogenrath AACHEN/HERZOGENRATH Zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren ist am Montag der als Hausmeister tätige Hermann-Josef S. aus Herzogenrath verurteilt worden. Teilen Tweeten Weiterleiten Drucken VON WOLFGANG SCHUMACHER Die 5. Große Strafkammer am Aachener Landgericht befand den 59-Jährigen des 56-fachen sexuellen Missbrauchs an Kindern und an Schutzbefohlenen für schuldig. Als Nachhilfelehrer tätig S. war bei Kindern aus der Nachbarschaft als unentgeltlicher Nachhilfelehrer tätig. Doch seine „homopädophilen Neigungen”, wie der Vorsitzende Richter Roland Klösgen es in der Urteilsbegründung formulierte, brachen nach den jetzigen Erkenntnissen erst bei einem damals erst elfjährigen Nachhilfeschüler hervor. Der Junge war aus der Nachbarschaft zu ihm gekommen, als bei dem Kind zu Hause die Trennung der Eltern anstand. Seine schulischen Leistungen brachen ein. Da es bekannt war, dass S. Kindern Nachhilfe gab, wandte sich der Junge an den alleinstehenden Mann. Der habe dann allerdings besondere kriminelle Energie an den Tag gelegt, so das Gericht, als er den Jungen und später im Jahr 2009 dann einen weiteren Nachhilfeschüler mit teuren Geschenken, etwa einer Playstation, an sich band. Die sexuellen Übergriffe wurden unter der Dusche begangen. Als das erste Kind beinahe gänzlich bei dem Angeklagten eingezogen war, weil es zu Hause nicht so lief, standen wie selbstverständlich auch Hygiene-Maßnahmen an. Die benutzte der heute 59-Jährige zu seinen sexuellen Übergriffen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass S. sich regelmäßig zweimal in der Woche an dem Jungen verging, meistens unter der Dusche, aber auch einige Male im Bett. Missbrauch in 56 Fällen So wurde er wegen sexuellen Missbrauchs in 56 Fällen verurteilt. Bei dem zweiten Kind war nicht klar, ob der Missbrauch vor oder nach dem 14. Geburtstag begonnen hatte. Das ist wichtig, weil bis dahin Kindesmissbrauch angeklagt wird, danach würde es juristisch um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen handeln. Verteidiger Rainer Dietz hatte kein genaues Strafmaß gefordert, sondern dem Gericht nahegelegt, mit dem Urteil Hermann-Josef S. den Weg für Therapiemaßnahmen freizumachen. Mit der vorläufigen Aufhebung des Haftbefehls kann sich der Verurteilte jetzt um solche Maßnahmen kümmern.

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