KINDESMISSBRAUCH

Vierfacher Kindesmissbrauch: Bewährungsstrafe

Gießen/Wettenberg (ti). Wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern ist ein 67-jähriger Frankfurter am Donnerstag am Gießener Landgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der Angeklagte hatte sich zwischen 1992 und 1997 in seinem damaligen Wohnhaus in Wettenberg an seinem Sohn und einem Freund des Jungen vergangen.

Die Erste Große Strafkammer gelangte zu der Überzeugung, dass sich der Rentner in insgesamt vier Fällen schuldig gemacht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich zwölf Taten angeklagt, die sich aufgrund der Aussageverweigerung des geschädigten Sohnes nicht mehr alle verifizieren ließen.

Während Staatsanwältin Dr. Catrin Finger auf eine zweijährige Haftstrafe plädiert hatte, entsprach das Gericht dem Antrag der Verteidigung und gab Bewährung . Dabei bezog sich die Kammer auf die Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Rainer Gliemann, der dem Angeklagten zwar eine pädophile Neigung attestiert hatte, die aber allenfalls in einer Nebenströmung aufgetreten sei – quasi als Teil einer Lebensphase. Die Rückfallwahrscheinlichkeit schätzte der Experte auf maximal zehn Prozent ein, da sich der 67-Jährige seit den Vorfällen in den neunziger Jahren nichts mehr habe zuschulden kommen lassen. Dies “dokumentiert, dass er auch ohne diese Taten leben kann”, sagte die Vorsitzende Richterin Gertraud Brühl in der Urteilsbegründung.

Zur Auflage machte sie dem bereits im März 2003 wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Mannes eine zweijährige Therapie und eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Zudem darf sich der Mann nicht in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren oder sich an Orten aufhalten, wo Kinder und Jugendliche häufig anzutreffen sind.

Die Vertreterin der Anklage sah keinen Raum für eine Bewährung, weil der Frankfurter die Vorwürfe bis zuletzt bestritten – erst am letzten Prozesstag legte er ein weitgehendes Geständnis ab -, “keinerlei Einsichtsfähigkeit gezeigt” und sich mit den früheren Taten nicht auseinandergesetzt habe. Zu seinem Geständnis habe er sich “in letzter Sekunde durchgerungen, aus prozesstaktischen Gründen”, so Finger. Brühl sprach ebenfalls von einem “späten und taktischen Geständnis”, aber “auch das hat einen gewissen Stellenwert”. Denn: Wer den ersten Schritt getan habe, suche nach Möglichkeiten, sich mit den Geschehnissen auseinanderzusetzen.

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