Zwei davon muss er absitzen, acht wurden auf Bewährung ausgesprochen. Der Mann hatte sein Patenkind und die Enkelin seiner Lebensgefährtin im Intimbereich betastet. Zu Beginn der Vorfälle waren die Kinder sechs und acht Jahre alt. Außerdem lud er über neun Jahre hinweg Kinderpornos aus dem Internet herunter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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