Zu einer unbedingten Geldstrafe von 10.800 Euro und einer bedingten einjährigen Freiheitsstrafe verurteilte gestern das Landesgericht Wels einen im Bezirk Vöcklabruck praktizierenden Arzt (47) wegen Kindesmissbrauchs und kinderpornografischer Fotos. Der Verurteilte erbat sich eine dreitägige Bedenkzeit, die Entscheidung des Gerichts ist nicht rechtskräftig.
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