KINDESMISSBRAUCH

Wegen Missbrauch: 10,5 Jahre Freiheitsstrafe für 66-Jährigen

Der Mann hat mehrere minderjährige Mädchen aus Osteuropa sexuell missbraucht. Dazu sind bei ihm kinderpornografische Aufnahmen entdeckt worden.

Ein Mann wurde vom St. Galler Kantonsgericht in einem am Montagnachmittag bekanntgegebenen Entscheid zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Ihm wird der sexuelle Missbrauch von fünf- bis zwölfjährigen Mädchen aus Osteuropa vorgeworfen.

Vor rund einem Jahr hatte das Kreisgericht Toggenburg den heute 66-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Beide Parteien gingen in die Berufung.

In der Verhandlung am letzten Freitag vor dem St. Galler Kantonsgericht hatte der Mann eine mildere Strafe verlangt. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen eine höhere Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie die kleine Verwahrung mit einer stationären Therapie. Es gehe um «eine grosse Anzahl von schweren Delikten mit besonders erniedrigenden Handlungen», so die Anklage.

Das Kantonsgericht gab sein Urteil am Montagnachmittag bekannt. Es verurteilte den Schweizer wegen sexueller Nötigung, Schändung, sexuellen Handlungen mit Kindern, Pornografie, Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie Anstiftung zu Pornografie. Neben der Freiheitsstrafe wird eine ambulante therapeutische Massnahme angeordnet, die den Vollzug begleitet

Ein intensives therapeutisches Behandlungsangebot aus Einzel- und Gruppentherapie werde weiterhin als geeignet erachtet, um die ausgewiesene Rückfallgefahr massgeblich senken zu können, heisst es in der kurzen Begründung des Gerichts.

Den Missbrauch gefilmt

Das Verfahren ausgelöst hatte der Fund von 2700 Fotos und 150 Filmen mit kinderpornografischen Aufnahmen auf einem Datenträger des Beschuldigten. Die Bilder hatte der Schweizer zumeist selber produziert. Dabei soll er zwei Mädchen immer wieder sexuell missbraucht und sich dabei gefilmt haben.

Eines der Opfer ist ein damals fünfjähriges Mädchen aus der Slowakei, das bei den zahlreichen Treffen in Begleitung seiner Mutter war. Fotografiert und gefilmt wurde weiter ein zehnjähriges Mädchen aus Polen, das sich über zwei Jahre jeweils allein mit dem Angeklagten in diversen Hotelzimmern aufhielt.

Als der Mann 2009 in Polen nach einer Anzeige in Untersuchungshaft sass, schickte ihm eine Frau aus der Ukraine per Mail Sexbilder ihrer damals siebenjährigen Tochter. Daraus entwickelte sich eine Art Geschäftsbeziehung: Der Mann bestellte bei der Frau gegen Geld pornografische Aufnahmen.

Lange Verfahrensdauer

Er wolle die Schuldsprüche nicht anfechten, sagte der 66-Jährige vor Kantonsgericht. «Ich gebe das nicht nur zu. Ich bereue es sehr.» Ab Mitte 2007 habe er pornografische Fotos von Kindern gemacht. Später folgten auch sexuelle Handlungen. Den Müttern habe er Geld geschickt. Man dürfe ihn aber nicht einfach versorgen. Er sei «kein Fall für den 59er» (kleine Verwahrung). Er habe Pläne und wolle heiraten.

Der Verteidiger plädierte auf eine mildere Bestrafung von maximal sechs Jahren und kritisierte die lange Verfahrensdauer.

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