
2 Minuten Aachen/Würselen : Wegen Missbrauchs von Kindern vor Gericht AACHEN/WÜRSELEN Die Liste der Vorwürfe gegen einen Übersetzer aus Würselen ist lang: Vergewaltigung, schweren sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung und Missbrauch von Schutzbefohlenen wirft ihm die Staatsanwaltschaft in mehr als 20 Fällen vor. Teilen Tweeten Weiterleiten Drucken VON WOS Am Dienstag begann der Prozess gegen den 33-jährigen Shahid G. vor der 5. Großen Strafkammer am Aachener Landgericht. „Ich habe das nicht getan, Herr Vorsitzender“, sagte der Angeklagte auf die Frage des Vorsitzenden Richters Roland Klösgen. Vor mehr als fünf Jahren soll laut Anklage der aus Pakistan stammende und gleichermaßen fließend Deutsch wie Englisch sprechende Übersetzer begonnen haben, die Freundin seiner Stieftochter oft im Beisein des Kindes schwerst sexuell missbraucht zu haben. Die Verbrechen an dem Mädchen sollen im Jahr 2008 begonnen und erst 2011 — mit Unterbrechungen — geendet haben. Die Hauptbetroffene war nicht die Tochter seiner etwas älteren Ehefrau, die das Mädchen mit in die Beziehung gebracht hatte. Das Paar bekam später auch noch ein gemeinsames Kind, einen Jungen. Die Stieftochter soll aber laut Vortrag der Staatsanwältin mit einbezogen gewesen sein in die sexuellen Übergriffe des Stiefvaters. Die Taten häuften sich im Jahr 2009, da war das Mädchen noch zwölf Jahre alt. Die Familie war gerade in Würselen in eine neue Wohnung gezogen. Die Freundin der Tochter habe zu Hause viel Ärger mit dem alleinerziehenden Vater und dessen neuer Freundin gehabt, hieß es in den Schilderungen, deshalb habe sie immer die Nähe der anderen Familie gesucht. Der Angeklagte, so sieht es die Staatsanwaltschaft, habe beide Mädchen mit infamen Internet-Chats in eine ausweglose Situation gebracht und sie damit zu den sexuellen Handlungen gezwungen. Mindestens einmal war laut Anklage auch seine Stieftochter direkt an den Handlungen beteiligt, ansonsten habe sie nur aufgepasst, dass die Mutter nicht überraschend auftauchte. Der Trick war laut Staatsanwaltschaft einfach. In einem damals gebräuchlichen sozialen Netzwerk wie Studi- oder SchülerVZ habe der Angeklagte die Mädchen unter Druck gesetzt. Er habe dort unter dem Chat-Namen „Love Guru“ behauptet, eine „HIV-Gang“ sei hinter den Mädchen her und werde sie infizieren. Ein anderes Mal war es eine imaginäre russische Sex-Mafia, die den Kindern Böses wollte. Und nur er, der Angeklagte — das habe er den Mädchen vorgespielt — könne diese Leute aufhalten und nur dann, wenn das eine Mädchen ihm sexuell zu Willen sei. Als die Freundin sich wehrte, habe er sie direkt beim ersten Mal vergewaltigt, besagt die Anklageschrift. G. wies die Behauptungen strikt zurück. Die Freundin seiner Tochter habe nicht nur bei ihnen gelogen, sie habe auch die Streitigkeiten in ihrem eigenen zu Hause erfunden. Die Anzeige seiner Ehefrau wurde inzwischen zurückgenommen, „weil sie von meiner Unschuld“ überzeugt ist, gab der Angeklagte an. Der Prozess wird am heutigen Mittwoch mit der Vernehmung des Hauptopfers fortgesetzt — allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. (wos)