
Dem Urteil war eine Verständigung zwischen Anklage, Verteidigung, Nebenklage und Gericht vorausgegangen. Richter Jürgen Dreyer hatte bei einem umfassenden Geständnis durch den nicht vorbestraften Angeklagten eine Höchststrafe von viereinhalb Jahren in Aussicht gestellt. Ohne ein Geständnis hätte ihm eine deutlich schärfere Strafe gedroht (Hintergrund).
Der hochgewachsene, hagere Mann hatte geschildert, wie sich in einer Kommune des Altkreises Eschwege zwischen ihm und dem 37 Jahre jüngeren Kind eine “gegenseitige Liebesbeziehung” entwickelt habe. Die alleinerziehende Mutter zählte zu seinem Freundeskreis und lebte mit ihren Kindern in unmittelbarer Nachbarschaft.
Staatsanwältin Pia Röde hatte insgesamt fünf Taten angeklagt. Bei den ersten drei im Oktober vergangenen Jahres kam es dabei zu gegenseitigen sexuellen Handlungen zwischen dem Kind und dem Angeklagten in dessen Auto. Im Januar vollzogen dann beide auch den Beischlaf.
Durch sein Geständnis ersparte der Angeklagte dem als Zeugin geladenen Mädchen eine Aussage vor der Jugendschutzkammer und damit eine weitere Traumatisierung. Das deutlich älter als zwölf aussehende Kind war in Begleitung einer Betreuerin während der Urteilsbegründung im Gerichtsaal. Ihre Mutter war als Nebenklägerin aufgetreten und hatte auch als Zeugin ausgesagt.
Richter Jürgen Dreyer bezeichnete den Angeklagten als eine Art „Kummerkasten“ für das vaterlos aufwachsende Mädchen. Das habe er ausgenutzt.