
Generalstaatsanwalt Claude Michaux sagte am Dienstag im wallonischen Mons, er werde die Gerichtsentscheidung zur Freilassung vom Montag nicht anfechten, da diese keine formalen Fehler aufweise; nur so h?tte die Staatsanwaltschaft eine Handhabe f?r eine Revision gehabt. Inhaltlich sei er mit der vorzeitigen Entlassung nicht einverstanden, sagte Michaux.