
Im Fall des schweren Kindesmissbrauchs hat das Kreisgericht St. Gallen die Mutter zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und 3 Monaten, ihren Liebhaber zu fünf Jahren verurteilt. Zudem hat es für beide eine ambulante Therapie angeordnet. Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, sie hätten die vierjährige Tochter der Frau zur Sexsklavin des Mannes erziehen wollen.