(ap) Der heute stellenlose 50-jährige Jurist gestand nach seiner Verhaftung im November 2004 den sexuellen Missbrauch von zwei Mädchen und fünf Buben, die noch im Schutzalter standen. Die Strafe fiel deshalb eher milde aus, weil die vor dem 1. Oktober 1992 begangenen Taten verjährt sind und dem Angeklagten leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit attestiert wurde.
Zudem hatte er sich seit 1994 nicht mehr an Kindern vergangen. Er muss der Hauptgeschädigten, die bei den ersten sexuellen Kontakten mit dem Angeklagten erst 13-jährig war und später von ihm ein Kind bekam, 10’000 Franken Schmerzensgeld zahlen; sie hat den Fall ins Rollen gebracht. Die Anklage hatte 15 Monate Gefängnis bedingt verlangt, die Verteidigung sechs Monate bedingt.